Willkommen bei Nobbi‘s Fahrschule!
Hier findest du alle wichtigen Informationen, die du für deine Ausbildung und deinen Führerschein brauchst.
NEU NEU - Jetzt auch Automatikausbildung mit Schlüsselzahl B197- auf VW T-Roc !!!!
Willkommen bei Nobbi‘s Fahrschule!
ob PKW, Anhänger, Motorrad,
Roller oder Mofa
bei uns kannst du dich in zahlreichen Klassen ausbilden lassen. Mehr Infos findest du unter
Klassen.
Infos für die Fahrausbildung, Gesetzesänderungen, Ausbildungsänderungen sowie news zur Corona Pandemie findest du unter
News.
Aus Richtung Balingen und Hechingen:
B27 Abfahrt Bisingen, weiter Richtung Ortsmitte, geradeaus über den Kreisverkehr.
Die Fahrschule liegt nach dem ersten Straßenanstieg rechter Hand.
Aus Richtung Thanheim:
Fahre nach Bisingen und über die Hauptstraße in Richtung Grosselfingen. Nach dem Kreisverkehr liegt die Fahrschule auf dem Straßenanstieg linker Hand.
Anschrift:
Nobbis Fahrschule
Inh.: Norbert Rosenau
Heidelbergstr. 39
72409 Bisingen
Hier findest du Informationen zu allen Klassen, in denen wir dich ausbilden. Ob Pkw, Anhänger, Motorrad, Roller oder Mofa, wir bieten dir zahlreiche Optionen, die genau zu dir passen!
Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht (außer solche der Klassen A1, A2 und A).
Es dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut worden sind, gefahren werden (außer Klasse A1, A2 und A). Fahrzeuge der Klasse AM (Roller bis 45 km/h) sowie Fahrzeuge der Klasse L (Traktoren bis 40 km/h) dürfen mit der Führerscheinklasse B gefahren werden.
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen ebenfalls mitgeführt werden. Übersteigt das Gewicht des Anhängers 750 kg, so ist zu beachten, dass das zulässige Gesamtgewicht des kompletten Zuges 3.500 kg nicht übersteigt.
Beim erstmaligen Erwerb eines Führerscheins (außer Mofa, Klasse AM oder Klasse L) beginnt eine zweijährige Probezeit. Bei Verkehrsverstößen, welche mit Punkten geahndet und innerhalb dieser zwei Jahre begangen werden, verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.
Die Ausbildung kann ca. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag begonnen werden.
Der Führerschein als Dokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss danach neu beantragt werden (wie auch beispielsweise der Personalausweis). Hierzu muss ein aktuelles Biometrisches Passbild vorgelegt werden. Dies betrifft nicht die Fahrerlaubnis!
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
30 Fragen (20 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse B). Bestanden wird mit maximal 10 Fehlerpunkten. Ausnahme: 2 falsche Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten.
Bei einer Führerscheinerweiterung
20 Fragen (10 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse B), bestanden mit max. 6 Fehlerpunkten.
Bei einer Ersterteilung einer Führerscheindoppelklasse (A2 + B)
40 Fragen (20 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse B + 10 Fragen zur Klasse A). Bestanden mit max. 10 Fehlerpunkten pro Klasse. Vorraussetzung: Keine 2 falsche Fragen mit der Wertigkeit von 5 Fehlerpunkte.
Die Theoretische Prüfung für Klasse A2 entfällt bei Aufstieg aus Klasse A1.
Die Fahrprüfung dauert ca. 55 min.
Geprüft wird:
Das vorschriftsmäßige Fahren innerorts, außerorts, auf der Autobahn sowie auf der Kraftfahrstraße, zwei Grundfahraufgaben (z.B. Einparken, Umkehren oder rückwärts abbiegen), eine Gefahrbremsung aus 30 km/h. Technische Fragen zu Reifen, Ölstand, Lichttechnische Einrichtungen etc. werden zu Beginn der Prüfung gestellt. Nach bestandener Prüfung wird der Fü hrerschein in der Regel sofort ausgehändigt, vorrausgesetzt das Mindestalter ist erreicht.
Bei einer nicht bestandenen Prüfung erfolgt eine 2-wöchige Sperre.
Begleitendes Fahren mit 17 Jahren.
Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden. Zum Nachweis der Fahrerlaubnis erhällt der Prüfling keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung, die frühestens am 17. Geburtstag ausgehändigt wird. Diese Prüfbescheinigung muss bei jeder Fahrt zusätzlich zum Personalausweis mitgeführt werden.
Ab dem 18. Geburstag ist das fahren ohne Begleitperson in Deutschland erlaubt, auch wenn der Führerschein noch nicht abgeholt wurde!. Innerhalb von 3 Monaten nach dem 18. Geburstag muss die Pr übescheinigung bei der Führerscheinstelle in einen Führerschein umgetauscht werden.
Es dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht, Kraftfahrzeuge mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, auch mit Anhänger bis maximal 750 kg zulässigem Gesamtgewicht gefahen werden. Anhänger über 750 kg dürfen genutzt werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3,5t nicht übersteigt.
Ohne Begleitperson dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (Roller bis 45 km/h) sowie Fahrzeuge der Klasse L (Traktoren bis 40 km/h) gefahren werden.
Die Ausbildung kann 6 Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden
Der Führerschein als Dokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss danach neu beantragt werden (wie auch beispielsweise der Personalausweis). Hierzu muss ein aktuelles Biometrisches Passbild vorgelegt werden. Dies betrifft nicht die Fahrerlaubnis!
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
30 Fragen (20 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse B). Bestanden wird mit maximal 10 Fehlerpunkten. Ausnahme: 2 falsche Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten.
Bei einer Führerscheinerweiterung
20 Fragen (10 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse B), bestanden mit max. 6 Fehlerpunkten.
Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und müssen seit mindestens 5 Jahren einen von einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR oder der Schweiz ausgestellten Führerschein der Klasse B besitzen. Die Begleitpersonen dürfen maximal einen Punkt (3 Punkte nach altem Recht) im Fahreignungsregister in Flensburg aufweisen. Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promillegrenze! Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Vorgeschrieben ist mindestens eine Begleitperson. Es ist jedoch aufgrund der höheren Flexibilität sinnvoll, mehrere Begleitpersonen zu bestimmen. Diese können auch nachträglich bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.
Fahrzeuge der Klasse B in Kombination mit schweren Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von max 3.500 kg.
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
Schwere Anhänger (Zul. Gesamtgewicht Anhänger max 3500 kg)
Beim erstmaligen Erwerb eines Führerscheins (außer Mofa, Klasse AM oder Klasse L) beginnt eine zweijährige Probezeit. Bei Verkehrsverstößen, welche mit Punkten geahndet und innerhalb dieser zwei Jahre begangen werden, verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.
Die Ausbildung kann ca. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag (bzw 17 Jahre bei BF17) begonnen werden.
Die theoretische Prüfung entfällt! Die praktische Fahrprüfung dauert ca. 55 min und besteht aus zwei Teilen.
Geprüft wird:
Im ersten Teil wird das vorschriftsmäßige fahren innerorts, außerorts, auf der Autobahn, sowie auf der Kraftfahrstraße geprüft. Zusätzlich wird eine Grundfahraufgabe "rückwärts nach links abbiegen" verlangt.
Der zweite Teil befasst sich mit den An- bzw. Abkuppeln des Anhängers sowie der Ladungssicherheit (Sicherheitskontrolle des Zuges, Verbinden und Trennen des Zuges, etc.).
Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel gleich ausgehändigt, vorrausgesetzt das Mindestalter ist erreicht.
Zum 01.04.2021 wurde die neue Schlüsselzahl 197 für den Autoführerschein eingeführt.
mit Automatik Pkw Prüfung machen und dennoch mit Schaltung fahren dürfen
Es dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse bis zu 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut worden sind, gefahren werden. Egal ob Schaltwagen oder Automatik
(außer Fahrzeuge der Klasse A1, A2 und A)
Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse dürfen ebenfalls mitgeführt werden. Übersteigt das Gewicht des Anhängers 750 kg, so ist zu beachten dass das zul. Gesamtgewicht des kompletten Zuges 3.500 kg nicht übersteigt
Die Ausbildung kann 6 Monate vor dem 18.Geburtstag (bzw 17. Geburtstag bei BF17)begonnen werden.
Die Praktische Ausbildung teilt sich auf in Übungs- und Sonderfahrten. Die Ausbildung muss mindestens 10 Fahrstunden a 45 min auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden. Anschließend muss eine Testfahrt erfolgreich bestanden werden. Die Anzahl der Übungsstunden hängt u.a. von den Vorkenntnissen und den persönlichen Fähigkeiten ab und kann je nach Fahrschüler stark variieren. Gegen Ende der Ausbildung folgen die Sonderfahrten:
Der Führerschein als Dokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss danach neu beantragt werden (wie Personalausweis). Hierzu muss ein aktuelles Biometrisches Passbild vorgelegt werden.
Dies betrifft nicht die Fahrerlaubnis!
Bei einer Führerscheinerweiterung
Bei einer Ersterteilung einer Führerscheindoppelklasse (A2 + B)
Der Theoretische Prüfung für Klasse A2 entfällt bei Aufstieg aus Klasse A1
Die Fahrprüfung dauert komplett ca. 55 min.
Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel gleich ausgehändigt, vorrausgesetzt das Mindestalter ist erreicht.
Bei einer nicht bestandenen Prüfung erfolgt eine 2-wöchige Sperre.
Beim erstmaligen Erwerb eines Führerscheins (nicht Mofa, Klasse AM oder Klasse L) beginnt eine zweijährige Probezeit. Bei Verkehrsverstößen, welche mit Punkten geahndet und innerhalb dieser zwei Jahre begangen werden, verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.
Krafträder bis 125ccm mit dem Autoführerschein fahren: Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erweitert werden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 für Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, erweitert werden.
Fahrausbildung ohne Prüfung! Nur in Deutschland gültig!
Es handelt sich hierbei um eine Ausbildung ohne Prüfung!
mind. 8 x 45 min. Übungsstunden (hauptsächlich Grundfahraufgaben)
mind. 1 x 45 min. Überlandfahrt
mind. 1 x 45 min. Autobahnfahrt
Nach erfolgreicher Ausbildung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der zuständigen Behörde mit einem aktuellen Passbild eingereicht werden muss. Nach Aushändigung des Neuen Führerscheines darf mit o.a. Fahrzeugen nur innerhalb Deutschlands gefahren werden!
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder z.B 50er Roller der Klasse L1e-B (Mopeds).
Der Führerschein der Klasse AM berechtigt zum fahren von Roller, Mopeds / Mokicks mit einem Hubraum von max 50 ccm (Verbrennungsmotor max. 50 cm³, Dieselmotor max. 500 cm³) und einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Das Mindestalter für den Erwerb dieses Führerscheins liegt bei 15 Jahren.
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse A
Übungsstunden je nach Bedarf.
Der Führerschein als Dokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss danach neu beantragt werden (wie auch beispielsweise der Personalausweis). Hierzu muss ein aktuelles Biometrisches Passbild vorgelegt werden. Dies betrifft nicht die Fahrerlaubnis!
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.
30 Fragen (20 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse AM). Bestanden wird mit maximal 10 Fehlerpunkten. Ausnahme: 2 falsche Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten.
Die Fahrprüfung dauert ca. 55 Minuten. Geprüft wird das vorschriftsmäßige Fahren innerorts, zusätzlich sind 6 Grundfahraufgaben (Übungen wie Slalom, Gefahrbremsung etc.) zu absolvieren. Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel gleich ausgehändigt.
Bei einer nicht bestandenen Prüfung erfolgt eine 2-wöchige Sperre.
Krafträder mit maximal 125ccm und maximal 15 PS.
Das Mindestalter für den Erwerb dieses Führerscheins liegt bei 16 Jahren.
Achten Sie beim Motorradkauf darauf, dass eine Beschränkung des Leistungsgewichtes auf 0,1 kW/kg besteht. Das bedeutet, das Motorrad muss bei 11 kW mindestens 110 kg wiegen.
Erkundigen Sie sich vor einer Fahrt ins Ausland immer nach den dort geltenden Gesetzen. Beispiel: In der Schweiz gilt für die Führerscheinklasse A1 das Mindestalter von 18 Jahren.
Den Fahrerlaubnisantrag erhalten Sie in der Fahrschule. Dieser muss vollständig ausgefüllt und mit folgenden Unterlagen auf dem Rathaus in Ihrem Wohnort abgegeben werden.
Hierfür werden Gebühren fällig.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.
30 Fragen (20 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse A1). Bestanden wird mit maximal 10 Fehlerpunkten. Ausnahme: 2 falsche Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten.
Die Fahrprüfung dauert ca. 70 Minuten. Geprüft wird das vorschriftsmäßige Fahren innerorts, außerorts, auf der Autobahn, sowie auf der Kraftfahrstraße. Zusätzlich sind 6 Grundfahraufgaben (Ü bungen wie Slalom, Gefahrbremsung etc.) zu absolvieren. Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel gleich ausgehändigt, vorrausgesetzt das Mindestalter ist erreicht.
Bei einer nicht bestandenen Prüfung erfolgt eine 2-wöchige Sperre.
Der nächste Stufenführerschein, Klasse A2 beinhaltet Motorräder mit einer Leistung bis 35 kW (48PS) und einem Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg Leergewicht.
Der Führerschein der Klasse A2 wird frühestens zwei Jahre nach Erteilung des Führerscheins der Klasse A1 ausgegeben. Der Vorteil bei Vorbesitzes von Klasse A1 ist, dass keine theoretische Ausbildung bzw. theoretische Prüfung mehr verlangt wird. Es findet lediglich eine Praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 statt, die meist nach 2 jähriger Fahrpraxis, mit wenigen Übungsstunden zu bewältigen ist. Die Prüfungszeit beträgt ca. 60 min und beinhaltet 4 Grundfahraufgaben.
Krafträder mit maximal 48 PS.
Das Mindestalter für den Erwerb dieses Führerscheins liegt bei 18 Jahren. Bei gleichzeitiger Ausbildung BF17 + A2 muss die Theoretische Prüfung für Klasse A2 evtl. gesondert absolviert werden. Bitte das Mindestalter für A2 (18 Jahre) beachten!
Erkundigen Sie sich nach den dortigen Bestimmungen!
Bei einer Führerscheinerweiterung von Klasse A1 (seit mind. 2 Jahren!) entfällt die Theoretische sowie die Praktische Fahrausbildung, es wird lediglich eine praktische Fahrprüfung verlangt, die meist nach 2 jähriger Fahrpraxis mit wenigen Übungsstunden lösbar ist.
Der Führerschein als Dokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss danach neu beantragt werden (wie auch beispielsweise der Personalausweis). Hierzu muss ein aktuelles Biometrisches Passbild vorgelegt werden. Dies betrifft nicht die Fahrerlaubnis!
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Bei einer Aufstiegsprüfung von Klasse A1 darf die Praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des 2 jährigen Vorbesitzes abgelegt werden.
20 Fragen (10 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse A). Bestanden wird mit maximal 6 Fehlerpunkten.
40 Fragen (20 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse B + 10 Fragen zur Klasse A) Bestanden mit max. 10 Fehlerpunkten pro Klasse. Vorraussetzung: Keine 2 falsche Fragen mit der Wertigkeit von 5 Fehlerpunkte. Der Theoretische Prüfung für Klasse A2 entfällt bei Aufstieg aus Klasse A1.
Die Fahrprüfung dauert ca. 70 min. Geprüft wird das vorschriftsmäßige Fahren innerorts, außerorts, auf der Autobahn, sowie auf der Kraftfahrstraße. Zusätzlich sind 6 Grundfahraufgaben (Übungen wie Slalom, Vollbremsung) zu absolvieren.
Bei Aufstieg aus Klasse A1 dauert die Prüfung 60 min. und es müssen 4 Grundfahraufgaben absolviert werden. Die Aufstiegsprüfung ist meist nach 2 jähriger Fahrpraxis mit wenigen Übungsstunde lösbar. Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel gleich ausgehändigt, vorrausgesetzt das Mindestalter ist erreicht.
Bei einer nicht bestandenen Prüfung erfolgt eine 2-wöchige Sperre.
Motorräder über 35 kW (48 PS) oder mit einem Leistungsbezogenen Leergewicht von mehr als 0,2 kW/kg dürfen frühestens 2 Jahre nach Erteilung des Führerscheins der Klasse A2 gefahren werden. Dazu muss eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A abgelegt werden. Die theoretische Prüfung entfällt seit dem 19.01.2013.
Die Prüfung dauert ca. 40 min. Zu Beginn der Prüfung müssen 3 Grundfahraufgaben (Vollbremsung, Ausweichübung...) absolviert werden. Die Prüfung darf frühestens ein Monat vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist abgelegt werden.
Krafträder mit über 48 PS.
Das Mindestalter für den Erwerb dieses Führerscheins liegt bei 24 Jahren.
Durch die Neuregelung und Einführung des Stufenführerscheins ist es möglich, den Führerschein der Klasse A bereits mit 20 Jahren in den Händen zu halten.
Dabei ist in jedem Fall zu beachten, dass der Führerschein der Klasse A2 seit 2 Jahren in Besitz sein muss.
Bei einer Führerscheinerweiterung von Klasse A2 entfällt die theoretische Fahrausbildung sowie die Sonderfahrten innerhalb der praktischen Fahrausbildung. Es wird lediglich eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A verlangt, die nach 2 Jahren Fahrpraxis meist mit wenig Übungsstunden zu bestehen ist.
Der Führerschein als Dokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss danach neu beantragt werden (wie auch beispielsweise der Personalausweis). Hierzu muss ein aktuelles Biometrisches Passbild vorgelegt werden. Dies betrifft nicht die Fahrerlaubnis!
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 24. Geburtstag abgelegt werden. Bei einer Aufstiegsprüfung von Klasse A2 darf die Praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des 2-jährigen Vorbesitzes abgelegt werden.
20 Fragen (10 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse A). Bestanden wird mit maximal 6 Fehlerpunkten. Der Theoretische Prüfung entfällt bei Aufstieg aus Klasse A2.
Die Fahrprüfung dauert ca. 70 min. Geprüft wird das vorschriftsmäßige Fahren innerorts, außerorts, auf der Autobahn, sowie auf der Kraftfahrstraße. Zusätzlich sind 6 Grundfahraufgaben (Übungen wie Slalom, Vollbremsung) zu absolvieren.
Bei Aufstieg aus Klasse A2 dauert die Prüfung 60 min. und es müssen 4 Grundfahraufgaben absolviert werden. Die Aufstiegsprüfung ist meist, nach 2 jähriger Fahrpraxis mit wenigen Übungsstunden lösbar. Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel gleich ausgehändigt.
Bei einer nicht bestandenen Prüfung erfolgt eine 2-wöchige Sperre.
Der Theorieunterricht findet jeweils Montags und Mittwochs von 19.00 Uhr bis 20:30 Uhr statt.
Einsteigen und Anmelden kannst du dich jederzeit zu den Unterrichtszeiten bei uns in der Fahrschule in Bisingen, da die Unterrichte fortlaufend sind. Komm hierzu idealerweise ca. 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts vorbei, um wichtige Einzelheiten zu besprechen.
Gerade auf dem Land haben Jugendliche den Wunsch nach unabhängiger Mobilität. Es ist deshalb wichtig, dass das Mindestalter für den Moped Führerschein (Klasse AM) jetzt endlich auch in Baden Württemberg gesenkt wurde.
• Klasse AM für 15-Jährige jetzt in allen Bundesländern
• Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland
• Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16.Geburtstag erlaubt
Der Führerschein der Klasse AM kann zukünftig überall in Deutschland ab 15 Jahren erworben werden. Einem entsprechenden Gesetzesentwurf mit einer bundeseinheitlichen Lösung hat der Bundesrat am 28. Mai 2021 zugestimmt. Das Gesetz soll zeitnah in Kraft treten.
Klasse B/BE: 55 min. (bisher 45 min.)
Klasse AM: 55 min (bisher 45 min.)
Klasse A1: 70 min (bisher 45 min.)
Klasse A/A2: 70 min (bisher 60 min.)
Klasse A/A2 Aufstiegsprüfung: 60 min (bisher 40 min.)
Die Prüfungsgebühren ändern sich somit ebenfalls!
Zum 03.11.2021 hat unsere Bundesregierung beschlossen:
Der Zutritt zur Fahrschule darf nur nach Vorlage eines vollständigen Impfnachweises, Genesen-Nachweises, Antigen-Schnelltest (max 24 Std alt) oder PCR-Tests (max 48 Std. alt) erfolgen.
Bei Schülern, die regelmäßig in der Schule getestet werden, genügt die Vorlage des Schülerausweises! In und vor der Fahrschule gilt Maskenpflicht, bis der jeweilige Sitzplatz erreicht ist.
Seit Januar 2020 darf in Deutschland mit dem Autoführerschein ein Kraftrad der Klasse A1 gefahren werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Voraussetzungen
• Mindestalter: 25 Jahre
• Führerschein der Klasse B ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren
• Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
Fahrausbildung (ohne Prüfung!)
• Theoretischer Unterricht: 4 Stunden á 90 min.
• Praktischer Unterricht: 8 Stunden á 45 min. Hauptsächlich Grundfahraufgaben
• Praktischer Unterricht: 2 Stunden á 45 min. Überland und Autobahnfahrt
Weitere Infos unter Klassen
Seit dem 19. Januar 2017 gilt eine von der EU gemachte Regel für das Führen von Motorrädern der Klasse A2 auch für Deutschland.
Für Krafträder der Klasse A2 gilt
• Motorleistung von maximal 35 kW
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg
• Offene Version eines gedrosselten Kraftrades darf maximal 70 kW betragen
Inhaber einer bis zum 27. Dezember 2016 ausgestellten Fahrerlaubnis dürfen Motorräder deren offene Version mehr als 70 kW beträgt weiterhin im Inland fahren.
Die Mofa Prüfbescheinigung berechtigt jetzt auch zum Fahren von zweisitzigen Rollern
Wer einen Zweiradführerschein machen will ist jetzt gesetzlich verpflichtet, während der Fahrstunden vom Kopf bis zu den Füßen geeignete Schutzkleidung zu tragen. Darauf weist die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. hin.
Die Zeiten, in denen Fahrschüler in Jeans auf dem Motorrad sitzen durften, sind endgültig vorbei. Der Gesetzgeber schreibt [Anlage 7 Nr. 2.2.18 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)] nun geeignete Schutzkleidung für alle Zweiradklassen - mit Ausnahme Mofa - vor. Was bedeutet das konkret? Integralhelme mit Visier sind schon lange Pflicht, sagt Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). Der Helm muss ohne Druck gut sitzen und sollte einen festen Schutz - auch für die Kinnpartie - haben. Zulässig, aber weniger geeignet, sind sogenannte Jet- oder Halbschalenhelme, aber nur mit Visier oder Motorradbrille. Nicht zulässig sind artfremde Kopfbedeckungen wie Bau-, Stahl-, Radfahr-, Ski- und Feuerwehrhelme.
Der Oberkörper inklusive der Arme muss durch eine eng anliegende Jacke in einem geeigneten Material geschützt sein. Geeignete Materialien sind Leder oder spezielles Textilgewebe. Rückenprotektoren sind Pflicht, entweder integriert oder zusätzlich zum Unterziehen. Nicht zulässig sind beispielsweise Jeans oder Wollstoffe. Das gleiche gilt für die Hose. Ausnahme: Spezielle Motorradjeans mit Kevlar-Armierungen sind zulässig. Die Hose sollte ebenso wie die Jacke eng anliegen und muss natürlich lang sein.
Die Hände müssen durch geeignete Motorradhandschuhe aus Leder oder speziellen Textilien geschützt sein, die über Schutzverstärkungen beziehungsweise Polsterungen verfügen. Skihandschuhe sind ebenso wenig geeignet wie fingerlose Motorradhandschuhe. Die Schuhe müssen über einen ausreichenden Knöchelschutz verfügen. Sie müssen die Knöchel vollständig bedecken. Leichte Turnschuhe sind nicht zulässig, selbst wenn sie über den Knöchel reichen. Bei Schnürschuhen müssen die Schuhbänder so gebunden sein, dass sie sich nicht am Motorrad oder an Brems- oder Schalthebel verhaken können.
Diese Neuregelegung ist absolut sinnvoll, sagt BVF-Vorsitzender Gerhard von Bressensdorf. 2013 sind fast 1.000 motorisierte Zweiradfahrer oder Mitfahrer auf deutschen Straßen gestorben, von den Schwerverletzten gar nicht zu reden. Geeignete Schutzkleidung kann Leben retten und darf auch während der Fahrausbildung nicht außen vor gelassen werden. Die Fahrlehrer beraten gerne bei der Anschaffung und Auswahl geeigneter Ausrüstung. Und was passiert, wenn sich ein Fahrschüler weigert, geeignete Schutzkleidung zu tragen? Dann muss der Fahrlehrer die Fahrstunde absagen, so von Bressensdorf. Sowohl wegen der Sicherheitsaspekte und der gesetzlichen Vorgaben als auch aus versicherungsrechtlichen- und Haftungsgründen.
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Heidelbergstr. 39
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