Infos
Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden.
Prüfbescheinigung
Zum Nachweis der Fahrerlaubnis erhällt der Prüfling keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung, die frühestens am 17. Geburtstag ausgehändigt wird.
Diese Prüfbescheinigung muss bei jeder Fahrt zusätzlich zum Personalausweis mitgeführt werden.
Ab dem 18. Geburstag ist das fahren ohne Begleitperson in Deutschland erlaubt. (auch wenn der Führerschein noch nicht abgeholt wurde!)
Innerhalb von 3 Monaten nach dem 18. Geburstag muss die Prüfbescheinigung bei der Führerscheinstelle in einen Führerschein umgetauscht werden.
Ausbildung
Theorie Ausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B
Bei einer Führerscheinerweiterung z.B von Klasse A1, AM etc. gilt:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Die Praktische Ausbildung teilt sich auf in Übungs- und Sonderfahrten.
Die Anzahl der Übungsstunden hängt u.a. von den Vorkenntnissen und den persönlichen Fähigkeiten ab und kann je nach Fahrschüler stark variieren.
Gegen Ende der Ausbildung folgen die Sonderfahrten:
- Übungsstunden je nach Bedarf
- 5 Fahrstunden a 45 min Überlandfahrt
- 4 Fahrstunden a 45 min Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden a 45 min Nachtfahrt
Führerscheinantrag
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles Biometrisches Passbild
- Sehtest, nicht älter als zwei Jahre
- Nachweis über einen Kurs "Sofortmassnahmen am Unfallort" (entfällt bei einer Führerscheinerweiterung)
- Antrag " Begleitendes fahren mit 17" (wird von der Fahrschule ausgestellt)
- Beiblatt für Begleitperson (wird von der Fahrschule ausgestellt)
Gültigkeit des Führerscheins
Der Führerschein als Dokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss danach neu beantragt werden.(wie Personalausweis).
Hierzu muss ein aktuelles Biometrisches Passbild vorgelegt werden.
Dies betrifft nicht die Fahrerlaubnis !
Prüfungen
Fristen
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate
Die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Theorieprüfung am PC
- 30 Fragen (20 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse B)
- Bestanden mit maximal 10 Fehlerpunkten
- Ausnahme: 2 falsche Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten
Bei einer Führerscheinerweiterung
- 20 Fragen (10 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse B)
- Bestanden mit max. 6 Fehlerpunkten
Praktische Prüfung
Die Fahrprüfung dauert komplett ca. 55 min.
Geprüft wird:
- das vorschriftsmäßige fahren innerorts, außerorts, auf der Autobahn sowie auf der Kraftfahrstraße.
- Drei Grundfahraufgaben (z.B. Einparken, Gefahrbremsung aus 30 km/h, verkehrsgerechtes Umkehren rückwärts nach rechts abbiegen)
- technische Fragen zu Reifen (Profiltiefe, Luftdruck, Beschädigungen), Motorraum (Motoröl, Kühlwasser, Scheibenwischwasser), Lichttechnische Einrichtungen etc. werden zu beginn der Prüfung abgefragt
Nach bestandener Prüfung wird die Prüfbescheinigung in der Regel gleich ausgehändigt, vorrausgesetzt das Mindestalter ist erreicht.
Nicht bestandene Prüfung
Bei einer nicht bestandenen Prüfung erfolgt eine 2-wöchige Sperre.
Nach der Prüfung
Was darf ich fahren?
- Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht
- Kraftfahrzeuge mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen
- Anhänger bis maximal 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- Anhänger über 750 kg, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3,5t nicht übersteigt
- Ohne Begleitperson: Fahrzeuge der Klasse AM (Roller bis 45 km/h)
- Ohne Begleitperson: Fahrzeuge der Klasse L (Traktoren bis 40 km/h)
Gültigkeit
Die Prüfbescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig. Die einzige Ausnahme ist Österreich. Jedoch sollte hierzu die Fahrt zuerst mit der KFZ-Versicherung abgeklärt werden.
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb eines Führerschein (nicht Prüfbescheinigung Mofa, Klasse AM, Klasse L) beginnt eine zweijährige Probezeit. Bei Verkehrsverstößen, welche mit Punkten geahndet und innerhalb dieser zwei Jahre begangen werden, verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.
Begleitpersonen
Vorraussetzungen für die Begleitpersonen
- Mindestalter 30 Jahre
- müssen seit mind. fünf Jahren einen von einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR oder der Schweiz ausgestellten Führerschein der Klasse B besitzen
- Maximal 1 Punkt (3 Punkte nach altem Recht) im Fahreignungsregister in Flensburg
- für die Begleitperson gilt die 0,5 Promillegrenze !
- Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein
Anzahl Begleitpersonen
Vorgeschrieben ist mindestens eine Begleitperson. Es ist jedoch sinnvoll, aufgrund der höheren Flexibilität, mehrere Begleitpersonen zu bestimmen. Diese können noch nachträglich bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.