Infos
Was bedeutet Klasse AM
Der Führerschein der Klasse AM berechtigt zum fahren von
Roller, Mopeds / Mokicks mit einem Hubraum von max 50 ccm
und einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
Mindestalter
Das Mindestalter für den Erwerb dieses Führerscheins liegt bei 15 Jahren. Die Ausbildung kann ca. 6 Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.
Ausbildung
Theoretische Ausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse A
Praktische Ausbildung
- Übungsstunden je nach Bedarf
Führerscheinantrag
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles Biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung, maximal zwei Jahre alt
- Nachweis über die Teilnahme eines 9 stündigen Erste Hilfe Kurses
Gültigkeit des Führerscheins
Der Führerschein als Dokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss danach neu beantragt werden (wie Personalausweis).
Hierzu muss ein aktuelles Biometrisches Passbild vorgelegt werden.
Dies betrifft nicht die Fahrerlaubnis !
Prüfungen
Fristen
- Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate
- Die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden
Theorieprüfung am PC
- 30 Fragen (20 Fragen zum Grundstoff + 10 Fragen zur Klasse AM)
- Bestanden mit maximal 10 Fehlerpunkten
- Ausnahme: 2 falsche Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten
Praktische Prüfung
Die Fahrprüfung dauert ca. 55 min. Geprüft wird das vorschriftsmäßige fahren innerorts, zusätzlich sind 6 Grundfahraufgaben
(Übungen wie Slalom, Gefahrbremsung etc.)
zu absolvieren.
Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel gleich ausgehändigt.
Nicht bestandene Prüfung
Bei einer nicht bestandenen Prüfung erfolgt eine 2-wöchige Sperre.
Nach der Prüfung
Was darf ich fahren?
- Roller, Moped / Mokick bbH 45 km/h
- Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e)
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.