Infos
Mindestalter 16 Jahre
Motorräder mit max 125 ccm und max 15 PS (11kW)
Leistungbezogenes Leergewicht max 0,1 kW pro kg
Der Führerschein wird frühestens am 16. Geburtstag ausgehändigt.
Ausbildung
Theorie Ausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse A1
Praktische Ausbildung
Die Praktische Ausbildung teilt sich auf in Übungs- und Sonderfahrten.
Die Anzahl der Übungsstunden hängt u.a. von den Vorkenntnissen und den persönlichen Fähigkeiten ab und kann je nach Fahrschüler stark variieren.
Gegen Ende der Ausbildung folgen die Sonderfahrten:
- Übungsstunden je nach Bedarf
- 5 Fahrstunden a 45 min Überlandfahrt
- 4 Fahrstunden a 45 min Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden a 45 min Nachtfahrt
Führerscheinantrag
Erforderliche Unterlagen
Den Fahrerlaubnisantrag erhalten Sie in der Fahrschule. Dieser muss vollständig ausgefüllt und mit
folgenden Unterlagen auf dem Rathaus in Ihrem Wohnort abgegeben werden.
Hierfür werden Gebühren fällig.
- Aktuelles Biometrisches Passbild
- Sehtest, nicht älter als zwei Jahre
- Nachweis über den Besuch eines Kurses über Sofortmassnahmen am Unfallort
Prüfungen
Fristen
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate
Die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.
Theorieprüfung am PC
Sie umfasst 30 Fragen, die am PC zu beantworten sind. Davon sind 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen spezifisch zur Führerscheinklasse A1
Mit zehn oder weniger Fehlerpunkten gilt die Prüfung als bestanden, es sei denn es wurden 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet.
Praktische Prüfung
Die Fahrprüfung dauert ca. 70 min. Geprüft wird das vorschriftsmäßige fahren innerorts, außerorts, auf der Autobahn, sowie auf der Kraftfahrstraße.
Zusätzlich sind 6 Grundfahraufgaben (Übungen wie Slalom, Ausweichen, Vollbremsung etc.)
zu absolvieren.
Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein in der Regel gleich ausgehändigt, vorrausgesetzt das Mindestalter ist erreicht.
Nicht bestandene Prüfung
Bei einer nicht bestandenen Prüfung erfolgt eine 2-wöchige Sperre.
Nach der Prüfung
Was darf ich fahren?
Krafträder bis 11 kW (15 PS)
Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Mofas
Dreirädrige Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) bis 20 PS
Achtung: Leistungsgewicht bei Motorrädern
Achten Sie beim Motorradkauf darauf, dass eine Beschränkung des Leistungsgewichtes auf 0,1 kW/kg besteht. Das bedeutet, das Motorrad muss bei 11 kW mindestens 110 kg wiegen.
Fahrten ins Ausland
Erkundigen Sie sich vor einer Fahrt ins Ausland immer nach den dort geltenden Gesetzen. Beispiel: In der Schweiz gilt für die Führerscheinklasse A1 das Mindestalter von 18 Jahren.
Schwerere Motorräder
Motorräder der Klasse A2
Der nächste Stufenführerschein, Klasse A2 beinhaltet Motorräder mit einer Leistung bis 35 kW (48PS) und einem Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg Leergewicht.
Der Führerschein der Klasse A2 wird frühestens zwei Jahre nach Erteilung des Führerscheins der Klasse A1 ausgegeben.
Der Vorteil bei vorbesitzes von Kl A1 ist
Es wird keine Theoretische Ausbildung bzw. Theoretische Prüfung mehr verlangt.
Lediglich eine Praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A2, die meist nach 2 jähriger Fahrpraxis, mit wenigen Übungsstunden zu bewältigen ist
Die Prüfungszeit beträgt ca. 40 min und beinhaltet 4 Grundfahraufgaben.